Österreich - quo vadis?
Während der Europarat die Menschenrechtslage in Tschetschenien als düster beschreibt und in Österreich die Ermordung des tschetschenischen Oppositionellen Umar Israilow weiter das Gericht beschäftigt, reiste Innenministerin Maria Fekter nach Moskau: um die Rückführung von Flüchtlingen zu optimieren. Text: Philipp Sonderegger. Fotos: Karin Wasner
Um Weihnachten reiste Innenministerin Maria Fekter für ein paar Tage ins bitter kalte Moskau, um die Zusammenarbeit russischer und österreichischer Polizeikräfte zu optimieren. Am letzten Abend wohnte Fekter einer Leistungsschau der Sondereinheit SUBR bei. Die Spezialkräfte zeigten, wie sie gegen eine unliebsame Kundgebung vorgehen. Fekters Fazit über die beeindruckende Darbietung: Die Russen greifen „nicht eben sanft“ zu, aber „erfolgreich“. Davon weiß auch die Opposition des autokratischen Landes ein Lied zu singen. Seit Monaten versucht sie vergeblich, von ihrem Versammlungsrecht Gebrauch zu machen.
Der verordnete Frieden
Hauptgrund für Fekters Stippvisite war allerdings ein anderer: Gerade einmal 36 tschetschenische Flüchtlinge konnte die österreichische Fremdenpolizei im vergangenen Jahr nach Russland abschieben. Aus Fekters Sicht zu wenig. Deshalb handelte sie mit der Russischen Föderation ein Abkommen aus, das die Rückführung von Flüchtlingen ankurbeln soll. Von ihrem Amtskollegen Rashid Nurgaliev wünscht sich Fekter, dass Österreichs AsylbeamtInnen sich in Zukunft selbst ein Bild von der Lage am Unruheherd Nordkaukasus machen dürfen. Fekter will sich nicht mehr auf die internationalen Organisationen stützen, die Berichte über die Menschenrechtssituation erstellen. Nurgaliev stand dem Wunsch positiv gegenüber.
Wie sicher ist aber Tschetschenien tatsächlich geworden, seit Russland im Jahr 2009 seine „Anti-Terror-Operation“ auf dem Gebiet der Teilrepublik offiziell für beendet erklärt hat? Während die Anerkennungsquote in Österreich rapide sinkt, fliehen noch immer Tausende aus der Krisenregion. Suchen die Meisten einfach nach einem besseren Leben im Westen? Oder sollten sie immer noch flüchten, weil sie Angst um ihr Leben haben? Für Tschetschenien gilt, was auch von einer Reihe anderer Weltgegenden bekannt ist. Egal, ob Afghanistan, Elfenbeinküste oder Iran. Menschen, die nach Österreich kommen, haben oftmals Schlimmes erlebt, ehe sie sich entschließen, ihr Land zu verlassen. Dass unser Asylsystem dem Schutzbedürfnis dieser Menschen heute kaum mehr gerecht wird, macht die Sache keineswegs besser.
Flucht aus Tschetschenien
Magomed Alijan* sitzt in der kleinen Küche vor der Kanzlei der Flüchtlingshelferin Ute Bock. Der drahtige Mann hat dünne, schwarze Haare und trägt eine Sonnenbrille, obwohl kaum Licht durch das Innenhoffenster fällt. Er spricht in kurzen Sätzen, der Dolmetscher hat keine Mühe. 35 Jahre ist er wahrscheinlich alt. Seine Hände begleiten das Gesagte in ruhigen Zügen. Fünf Jahre ist er nun auf einer Reise, die ihn noch nicht ans Ziel geführt hat. In Wien ist er dennoch planmäßig gelandet.
Eines Nachts kamen die Kadyrovtsy, so werden die Anhänger des tschetschenischen Staatsoberhauptes Ramsan Kadyrow genannt. 13 oder 14 vermummte Schlägertypen, zwei hatten automatische Gewehre, sie fuhren in Geländewagen ohne Nummernschild vor. Kadyrows Leute hatten Wind davon bekommen, dass Alijan ein kleines Business mit Benzin aufgezogen hatte und beschuldigten ihn nun, mit dem Erlös die Rebellen in den Bergen zu unterstützen. Magomed Alijan ließ sich zunächst nicht einschüchtern. Zwei Wochen später kamen sie wieder, diesmal in Begleitung von Bewaffneten des russischen Innenministeriums. Sechs Tage verbrachte Alijan auf einer Polizeistation, ehe ihn Verwandte mit 1.500 Dollar auslösen konnten. „Magomed, geh weg.“, sagten die Verwandten. „Das hat doch keinen Sinn.“
Nicht immer gehen solche Verschleppungen glimpflich aus. 93 Entführungen hat die von Andrei Sacharow initiierte Menschenrechtsorganisation „Memorial“ in ihrem aktuellsten Bericht für das Jahr 2009 dokumentiert. 60 Personen konnten freigekauft werden oder wurden freigelassen. Der Rest verschwand spurlos, oder die Opfer wurden tot gefunden. Memorial gibt zu bedenken, dass die Dunkelziffer verschleppter Personen weit höher ist. Seit der Ermordung der tschetschenischen Memorial-Leiterin Natalja Estemirova hat die Organisation ihr Büro in Grosny vorübergehend geschlossen und operiert eingeschränkt mit mobilen Teams.
Zur Strafe Häuser abgefackelt
„Kadyrow ist ein guter Präsident.“, gibt Magomed zu Protokoll und steht auf, um sich nach einer guten Stunde eine Zigarette anzustecken. „Aber leider sind alle um ihn herum korrupt.“ Eine Einschätzung, die Dick Marty wohl nur zur Hälfte mittragen würde. Der Schweitzer Staatsanwalt hat die CIA-Foltergefängnisse aufgedeckt und ist Sonderberichterstatter für den Nordkaukasus beim Europarat. Im November 2010 trat Marty in Wien beim Prozess zur Ermordung von Umar Israilov als Sachverständiger in den Zeugenstand. Im großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts berichtete er über die Menschenrechtslage in Tschetschenien.
Der erfahrene Ermittler hatte sich dort mehrmals aufgehalten, Kadyrow auch in seinem prunkvollen Anwesen in der Kleinstadt Zentoroi besucht. Eine eingezäunte Trutzburg von Stadt und seit jeher Sitz des Kadyrow-Clans. In dem opulenten Bauwerk, das unter anderem eine Moschee und ein Hippodrom beherbergt, ließ das 35-Jährige Staatsoberhaupt den Besucher aus Europa zunächst lange warten. Möglicherweise ging der schräge Autokrat noch seinen Hobbys nach und fütterte seinen sibirischen Tiger, entwarf einen neuen Anzug oder verteilte etwas Geld an Passanten.
Marty konfrontierte Kadyrow mit den Folter- und Mordvorwürfen, die Opfer und Zeugen gegen ihn erheben. Dabei fiel ihm auf, dass Kadyrow die Vorwürfe gar nicht direkt abstritt. „Er antwortete nicht etwa, diese Vorwürfe sind doch nicht wahr, sondern er sagte: Was erzählen Sie, dafür gibt es doch keine Beweise.“
Mittlerweile habe der junge Präsident den Wideraufbau des Landes sichtlich vorangetrieben, so Marty weiter. Grosny wurde wiederaufgebaut, man sehe kaum mehr Spuren des Krieges. Russland pumpte Millionen in die Region. Doch darum geht es vor diesem Gericht nicht, der Richter will mehr über die politische Situation in Tschetschenien wissen. Marty: „Die muss man mit drei Worten zusammenfassen: Gewalt, Willkür und Straflosigkeit.“ Die Justiz versage total, Straftaten der Sicherheitsbehörden blieben in der Regel ohne Folgen. „Verschwinden lassen, extralegale Hinrichtungen und Folter sind gang und gäbe.“ Oppositionsarbeit sei praktisch nicht möglich, die Medien sind eingeschüchtert. Um das Staatsoberhaupt herrsche ein Personenkult, wie sonst nur in totalitären Staaten. Wer verdächtigt wird, ein Angehöriger von Rebellen zu sein, dem werde zur Strafe öfters das Haus abgefackelt. Menschenrechtsverteidiger werden vom Präsidenten öffentlich als Verräter denunziert. Sie müssen dann selbst um ihr Leben zittern.
Österreich nicht sicher
Bis heute ist die Kaukasus-Republik trotz anders lautender Meldungen nicht befriedet. 160.000 Tote soll der Konflikt nach russischen Schätzungen bislang gefordert haben. Mit Achmad Kadyrow, dem Vater von Ramsan Kadyrow, setze Russlands Präsident Vladimir Putin auf die „Tschetschenisierung“ des Konflikts und installierte einen russlandfreundlichen Staatschef. Fortan kämpften Tschetschenen gegen Tschetschenen unter unterschiedlichsten Bannern. Die islamischen Sektierer der Salafisten kämpfen für einen Gottesstaat, während die national orientierte Opposition zwischen diversen Extremistengruppen aufgerieben wurde. Ein gewisser Doku Umarow hat mittlerweile das „Kaukasische Emirat“ ausgerufen, es soll vom Schwarzen Meer bis zum Kaspischen Meer reichen. Doch auch er ist im russischen Spiel nur ein Statist von vielen. Schon haben sich einflussreiche Feldkommandanten vom selbst ernannten „Emir“ losgesagt. Die Lage in Tschetschenien bleibt instabil.
Bis heute erfasst der Europarat Fälle, in denen Menschen eingeschüchtert, verschleppt, ermordet werden. Aber auch im Ausland sind GegnerInnen des Präsidenten nicht sicher. Am 7. Oktober 2006 wurde die Journalistin Anna Politovskaja als eines der prominentesten Opfer in Moskau ermordet. Sie hatte Kadyrow wegen der Menschenrechtssituation in Tschetschenien hart kritisiert. Ihr Tod ist bis heute nicht aufgeklärt. Politovskajas Anwalt Stanislaw Markelow räumte man 2009 erschossen. Zielgerichtet dürfte auch ein oppositioneller Familienclan namens Jamadajew in Kadyrows Fadenkreuz genommen worden sein, der als einzige ernstzunehmende Konkurrenz zu Kadyrow galt. Angehörige der Familie wurden in Dubai, Moskau und Istanbul ermordet. Bis nach Österreich führt die blutige Spur. Umar Israilow wurde am 13. Jänner 2009 auf offener Straße in Wien erschossen, nachdem er sich geweigert hatte, eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zurück zu nehmen. Nach der Ermordung telefonierte ein Sprecher des österreichischen Innenministeriums mit Medien, um ihnen Hintergrundinfos „über die Tschetschenen-Mafia“ anzubieten. Im vergangenen Juni hatte der Europarat in einem Bericht die „enge Kooperation“ zwischen den österreichischen Behörden und dem russischen Inlandsgeheimdienst FSB kritisiert – vor allem, wenn es um die Rückkehr von Exil-TschetschenInnen geht.
Keine besonders vertrauensvolle Situation also für Flüchtlinge in Österreich. In der kleinen Küche von Frau Bock gibt Magomed Alijan Auskunft über seinen Irrweg, der ihn über Moskau nach Weißrussland, Polen und Tschechien nach Wien führte. Viel Geld habe das gekostet, letztlich sei diese Flucht nur mit Hilfe seiner Schwester, die bereits die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, möglich gewesen. „Die Grenzen nach Österreich habe ich zu Fuß überquert. Fast 40 Kilometer Marsch über Felder und durch kleine Ortschaften.“ Die Menschen in den Grenzorten seien sehr hilfsbereit gewesen, sie erklärten ihm den Weg, schmunzelt Alijan. Nicht lange nach seiner Ankunft in Österreich wurde er von den Behörden schon wieder nach Polen transportiert, wo er zuvor einen Asylantrag gestellt hatte. Hierzulande fühlte man sich nicht mehr zuständig. Als Alijans Schwester ihn endlich telephonisch im polnischen Lager in Lesnowala erreichte, konnte sie ihm erfreuliches mitteilen: Österreich ist doch zuständig.
Indes arbeitet man in Österreich an der Optimierung des Tschetschenien-Flüchtlings-Problems. Ein Kabinettsmitglied der Innenministerin skizzierte erst kürzlich Journalisten das Wunschszenario. Dass bald gar keine Flüchtlinge mehr Österreich erreichen, wenn die so genannte Dublin-Regelung greift. Sie erklärt explizit die EU-Randstaaten für Flüchtlinge zuständig. Die ersten Schritte sind bereits gesetzt. Seit 1. Juli 2008 dürfen Bescheide des Asylgerichts nicht mehr vom Verwaltungsgerichtshof kontrolliert werden. Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP haben das entschieden. Der Prozentsatz anerkannter Flüchtlinge hat sich daraufhin halbiert. Die Anerkennungsquote von rund 40 Prozent vor der „Reform“ sackte bis Anfang 2009 auf 10 Prozent ab. Im Fall von Tschetschenien fiel die Anerkennungsquote von 80 auf 30 Prozent. Mithilfe einer erfolgreichen „Fact-Finding-Mission“ wird es der Innenministerin gelingen, diese Zahlen noch weiter zu drücken. Das lässt folgende Begebenheit vermuten: Unlängst holte der Amerikanische Think Tank „Jamestown-Foundation“ Informationen über die Sicherheitslage in Tschetschenien ein. Die Antwort des russischen Generalstaatsanwaltes General Ivan Sydoruk lautete: 254 Terroranschläge 254. Die Antwort von Kadyrows Polizeiführung hingegen: 0 Terroranschläge 0. Das zeigt: Man muss einfach nur die Richtigen fragen.
* Name von der Redaktion geändert.
Israilow-Prozess: Interview mit Anwältin Nadja Lorenz
Puzzle-Stück zu Kadyrows Verurteilung
Drei Männer müssen sich wegen Mordes und versuchter Entführung des tschetschenischen Oppositionellen Umar Israilow in Wien vor Gericht verantworten. Nadja Lorenz, Menschenrechtsanwältin und Vorsitzende von SOS Mitmensch, vertritt die Angehörigen Israilows, jenes Mannes, der gegen Tschetscheniens berüchtigten Präsidenten Ramsan Kadyrow als Kronzeuge aussagen wollte.
Drei Männer stehen wegen des Verdachts auf Entführung und Ermordung von Umar Israilow vor Gericht. Warum erweckt der Prozess soviel internationales Aufsehen?
Israilow war ein anerkannter Flüchtling aus Tschetschenien, dem Österreich Schutz zugesagt hat. Damit gehen besondere Pflichten für die Republik einher. Dem ist Österreich nur sehr unzulänglich nachgekommen. Zweitens offenbart die Anklageschrift eine Nähe zu Tschetscheniens Staatsoberhaupt Ramsan Kadyrow. Die Anklage umfasst ja auch das Delikt der Auslieferung an eine fremde Macht. Darunter kann nur Kadyrow verstanden sein.
Angeblich sollen sich Kreise in Österreich um die Beziehungen zu Russland Sorgen gemacht haben.
Ich weiß, dass es nach Erstellen des Abschlussberichts des LVT (Landesamts für Verfassungsschutz, Anm.) zu Unstimmigkeiten zwischen Österreich und dem russischen Außenministeriums gekommen ist. Dass Russland dieser Prozess nicht ganz gleichgültig ist, davon kann man ausgehen.
Wurde die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, die auf dem Abschlussbericht des LVT fußt, abgeschwächt?
Ja, sicherlich. Kadyrow und eine weiter Person aus seinem Umfeld wurden vom LVT als Bestimmungstäter identifiziert. Das kommt in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft aber nicht mehr vor.
Warum wurde Kadyrow nicht angeklagt?
Eine Beweisführung gegen den Präsidenten Tschetscheniens ist rein praktisch nur sehr schwer zu führen.
Heißt das, man wird Menschen in solchen Positionen nie habhaft?
Das würde ich nicht sagen. Dieser Prozess ist auch ein Puzzlestück, um Kadyrow irgendwann auf internationaler Ebene völkerrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Das sehe ich auch als meine Aufgabe in diesem Verfahren.
Der vorsitzende Richter hat Russland um eine Zeugeneinvernahme Kadyrows per Video-Schaltung ersucht. Sind die Österreichischen Gerichte mutiger geworden?
Ich denke, der Vorsitzende Richter Friedrich Forsthuber überlegt sehr nüchtern und sachlich, was es zur rechtlich einwandfreien Abwicklung dieses Verfahrens braucht.
Im Zuschauerraum des Gerichts sind auch Kadyrows Leute anwesend. Wäre es nicht notwendig, bei Zeugenaussagen die Öffentlichkeit kurzzeitig auszuschließen?
Grundsätzlich ist das in der Prozessordnung vorgesehen. Das ist aber eine Abwägungsfrage und deshalb riskant. Ein nicht gerechtfertigter Ausschluss stellt einen Nichtigkeitsgrund dar. Das will bei einem derart aufwändigen Prozess kein Gericht riskieren.
Den Angehörigen schien es wichtig, dass auch die politischen Hintergründe der Ermordung beleuchtet werden. Warum?
Dass in diesem Prozess der Situation in Tschetschenien Raum gegeben werden konnte, ergibt sich aus dem Anklagepunkt der Auslieferung an eine fremde Macht. Die Geschworenen müssen sich ein Bild darüber machen, um welche ausländische Macht es sich hier handelt.
Richter Forsthuber fällt durch besonnene und höfliche Vorsitzführung auf. Hat sich am Landesgericht etwas verändert?
Meine Erfahrung erstreckt sich über 15 Jahre und ich würde meinen, dass es häufiger geworden ist, vor allem bei den jüngeren Richterinnen und Richtern, dass sie alle Prozessparteien in einer höflichen Form behandeln. Es gibt aber nach wie vor Richterinnen und Staatsanwältinnen, die Beschuldigtenrechte nicht ernst nehmen. phs