Michael Genner muss nicht vor Gericht
red
In einem Kommentar hatte Michael Genner, Obmann der NGO „Asyl in Not“, Schlepper als „Dienstleister“ bezeichnet, die Menschen in Not unterstützen, indem sie ihnen bei der Flucht helfen. Eine Staatsanwältin brachte Genners Kommentar daraufhin zur Anklage. Sie sah darin eine Meinungsäußerung, die „das allgemeine Rechtsempfinden“ „empören“ oder „zur Begehung einer solchen Handlung aufreizen“ könnte. Im Fall einer Verurteilung hätten ihm bis zu zwei Jahre Haft gedroht. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien zog jedoch die Notbremse und erteilte eine Weisung, den Strafantrag zurückzuziehen, noch bevor es zum Gerichtsverfahren kam. OStA-Sprecher Michael Klackl bestätigte den Schritt der Oberstaatsanwaltschaft und verwies auf das Recht auf freie Meinungsäußerung. Zahlreiche Personen hatten öffentlich ihre Solidarität mit Genner bekundet, darunter auch Heinz Patzelt. Der Generalsekretär von Amnesty International Österreich schrieb, dass es in einer demokratischen Gesellschaft möglich sein müsse, „Gesetze zu kritisieren und menschenverachtende Politik und ihre Folgen aufzuzeigen“, und kündigte an, Genner als „Gewissensgefangenen zu führen und unser internationales Netzwerk in Bewegung zu setzen“. Genner selbst hatte in seinem Kommentar eingeräumt, dass es auch Schlepper gäbe, „die Verbrecher sind“ und „erst verschwinden, wenn eines Tages die Festung (Europa) fällt“. Und weiter: „Aber vor jedem ehrlichen Schlepper, der saubere Arbeit macht: der seine Kunden sicher aus dem Land des Elends und Hungers, des Terrors und der Verfolgung herausführt ..., habe ich Achtung. Er ist ein Dienstleister, der eine sozial nützliche Tätigkeit verrichtet und dafür auch Anspruch hat auf ein angemessenes Honorar.“