Sieben Tage Mindestsicherung
POPULÄR GESEHEN. Nehmen wir eine Woche mit ihren sieben Tagen. Und beginnen am Montag mit den ersten Reformen. Dann würde es Montags Abend weniger Bundesländer Wirr-War geben. Eine Kolumne von Martin Schenk, Illustration: Petja Dimitrova
Denn: Sachlich ist nicht zu rechtfertigen, dass neun verschiedene gesetzliche Regelungen herrschen mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten. Am Dienstag gehen wir die Finanzierung an, die mehr als problematisch ist. Als Landesleistung fallen die Ausgaben in die Gemeinden, Städte bzw. Sozialhilfeverbände. Dieses „Heimatprinzip“ hat seine Ursprünge noch im Armenwesen des 19. Jahrhunderts. Arme Gemeinden haben viele Anspruchsberechtigte und damit hohe Kosten, reichere Gemeinden haben wenige MindestsicherungsbezieherInnen und keine Ausgaben. Das macht es auch attraktiv, Anspruchsberechtigte nach dem Floriani- Prinzip loswerden zu wollen – in die nächste Stadt oder überhaupt ein anderes Bundesland. Hier könnte ein „Zweckzuschuss- Gesetz“ helfen: also ein Gesetz, das die Länder und Gemeinden verpflichtet, das Geld, das sie im Rahmen des Finanzausgleichs erhalten, auch tatsächlich für diesen Zweck auszugeben. Mittwochs steht die Reform der Regelungen bei Menschen mit erheblicher Behinderung an. Was in der Diskussion oft untergeht: In den meisten Bundesländern kommt der Mindestsicherung auch die Rolle zu, ein finanzielles Existenzminimum für Menschen mit Behinderung, wenn sie in Privathaushalten leben, sicherzustellen. Auf deren besondere Bedürfnisse hat die Mindestsicherung derzeit keine Antwort. Und es kommt zu großen sozialen Härten, wenn Menschen von Familienangehörigen gepflegt werden. Hilfe bei Gesundheitsproblemen, sagt das Donnerstag-Programm. Gibt es seitens der Unterstützungsfonds der Krankenkassen keine Hilfe, sind Therapien, Brillen, Schuheinlagen oder Hörgeräte nicht finanzierbar. Selbiges gilt für Zahnersatz und Diätkost bei Diabetes – mit allen Folgen. Am Freitag folgt die Neu-Regelung der Unterhaltspflichten. Da braucht es eine zeitgemäßere Definition zwischen erwachsenen Kindern und ihren Eltern – oder sogar zwischen Enkeln und ihren Großeltern. Die derzeitigen Regelungen sind mit einem modernen Sozialstaatsverständnis nicht zu vereinbaren. Samstags kümmern wir uns um eine wirksame Soforthilfe. In existenziellen Notlagen sind drei Monate Warten auf eine Entscheidung zu lange. Und am Sonntag steht eine grundsätzliche Frage an. Es genügt nicht, über die Mindestsicherung allein zu sprechen – die Vermeidung von Einkommensarmut wäre eine zentrale Aufgabe. Die Mindestsicherung kann in Zukunft nicht der „Staubsauger“ für alle strukturellen Probleme sein, die in der Mitte der Gesellschaft angelegt sind: Arbeitslosigkeit, Pflegenotstand, prekäre Jobs, explodierende Wohnkosten, mangelnde soziale Aufstiegschancen im Bildungssystem. Es ist notwendig, dort etwas zu tun, wo Armut gemacht wird. Denn morgen ist dann wieder Montag.
Martin Schenk ist Sozialexperte der Diakonie Österreich.
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