Ihre Spende an SOS MITMENSCH ist steuerlich absetzbar.
Seit 4. Jänner 2012 können die Spenden an SOS Mitmensch steuerlich abgesetzt werden - das bestätigt der Spendenbegünstigungsbescheid des Bundesfinanzministeriums.
Ihre gesamte Jahresspende können Sie bis zu einer Höhe von 10 % Ihrer Vorjahreseinkünfte als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen.
Ab dem Jahr 2017 melden Sie Ihre Spenden nicht mehr selbst dem Finanzamt, sondern wir von SOS MITMENSCH übernehmen das für Sie.
Eine diesbezügliche Gesetzesänderungverpflichtet SOS MITMENSCH wie auch andere spendensammelnde Organisationen die Spenden eines Jahres gesammelt am Beginn des darauffolgenden Jahres (für 2017 also Ende Februar 2018) an das Finanzamt zu übermitteln.
Verpflichtend für die Übermittlung/Spendenabsetzbarkeit ist, dass Sie uns einmalig Ihr Geburtsdatum bekanntgeben. Zusätzlich muss Ihr Vor- und Zuname genau demjenigen auf Ihrem Meldezettel entsprechen: Also keine Abkürzungen (Hans statt Johann, Lisa statt Elisabeth), sondern der genaue Wortlaut Ihres Meldezettels. Sollten Sie bei uns als Familie registriert sein (z.B. Familie Georg und Anna Mustermann), müssen Sie uns in Zukunft einen! Namen und ein! Geburtsdatum bekanntgeben.
Für Firmen gilt diese Möglichkeit der Übermittlung durch die Organisation nicht. Die neue Regelung betrifft nur Privatspenden.
Wollen Sie Ihre Spende NICHT steuerlich absetzen, dann müssen Sie gar nichts tun. Sollten Sie uns aber bereits zu einem früheren Zeitpunkt Ihr Geburtsdatum bekanntgegeben haben, dann bitten wir um eine kurze Benachrichtigung dass Sie auf die Weitergabe verzichten und Ihre Spende NICHTsteuerlich absetzen wollen.